Der Vorsitzende des Aufsichtsrates als Führungsfigur und Retter
Aufsichtsräte in der Diakonie und Sozialwirtschaft
Viele Gremienvorsitzende sind fast unsichtbar. Sie werden nicht einmal auf der Homepage erwähnt. Bei Fototerminen stehen sie, wenn überhaupt, im Hintergrund, als ob sie eine Tarnkappe aufgesetzt hätten. Demut scheint die wichtigste Qualitätsanforderung zu sein. Aus der Sicht mancher Vorständ*innen ist das gut so. Sie mögen den Glanz der Macht ungern teilen.
Falsch gedacht! Am Ende, wenn Vorstände unter Druck geraten oder gar verloren zu gehen drohen, bleiben nur noch die Vorsitzenden als rettende Anker. Denn die Gremien und ihre Vorsitzenden haben im Zweifel das letzte Wort. Das gilt vor allem dann, wenn Gefahr im Verzug ist oder ein übereifriger Vorstand Schaden angerichtet hat.
Sie versuchen sich dann als Friedensstifter, sie verhandeln die Auflösungsverträge, sie suchen und berufen die Nachfolger und sie sind die letzte Instanz vor der fristlosen Kündigung, wenn der Karren in den Dreck gefahren wurde. Wie das etwas abgewandelte Sprichwort sagt: „Sei nett zu deinem Vorsitzenden. Er unterschreibt eines Tages deinen Abfindungsvertrag“.
Wann dürfen Vorsitzende überhaupt in der Öffentlichkeit auftreten? Dazu ist klar zu sagen: Sie dürfen fast alles, aber es gehört sich häufig nicht. Bei diesem heiklen Punkt gibt es wenig rechtliche Handhabe und viel Gelegenheit zur gegenseitigen Grenzüberschreitung.
Eine besondere Herausforderung stellt es dar, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende erfahrener, kundiger und souveräner ist, als der oder die Vorstände. Das kommt nicht selten vor und ist für beide Seiten eine Charakterprüfung. Da gibt es keine allgemeingültigen Ratschläge, aber Zuückhaltung, Besinnung auf die gemeinsame Aufgabe, und vielleicht ein Blick in den Governance Kodex helfen weiter.
Wann darf der Vorsitzende in der Öffentlichkeit auftreten?
Die Gelegenheiten für einen Auftritt des Vorsitzenden in der Öffentlichkeit sind an den beiden Enden der Eskalationsleiter zu finden. Entweder, wenn alles gut läuft, darf er der Öffentlichkeit einen neuen Vorstand präsentieren und sich dafür feiern lassen. Oder, wenn es nicht gut läuft, muss er die Öffentlichkeit darüber informieren, dass es Streit gab, dass man sich von einem Vorstand trennen musste oder dass das ganze Werk in Gefahr ist.
Ergebnisse
Sie reflektieren Ihr eigenes und Ihr organisationales Umgehen mit der Frage nach Rolle und Verantwortung des Vorsitzenden Ihres Aufsichtsgremiums.
Schwerpunkte
Was ist die Hauptaufgabe von Aufsichtsratsvorsitzenden?
Wo besteht die Gefahr von Übergriffen?
Empfehlungen an den Vorstand: Wie pflege ich meinen Aufsichtsratsvorsitzenden?
Informationen
04. Dezember 2023 | 17:00 - 18:30 Uhr
12 Teilnehmende
Aufsichtsräte und Vorstände oder Geschäftsführungen in Diakonie und Sozialwirtschaft
175,00
Veranst.-Nr.: 510881
Methoden
Input und Plenumsgespräch
Dozierende
Prof. Dr. Martin Beck, Unternehmensberater, Pliezhausen
Kontakt
Inhaltliche Anfragen
Dr. Lars Charbonnier0172-739 28 50
Anmeldung
Bianka Mertel030/ 488 37 479
bianka.mertel@fa-kd.de